Von den Senatsseiten:
Aber wie? Um dieses Ziel zu erreichen, braucht man einen sehr konkreten Plan. Er muss Teilziele definieren, sowie wie die konkreten Schritte für die nächsten Jahre. Das Programm „BEK2030“ umfasst den Plan bis 2030, aufgeteilt in mehrere Einzelschritte.
Im Auftrag der Senatsverwaltung Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz (SenUMVK) hat die Berliner Energieagentur gemeinsam mit dem Wuppertal Institut und der DIW Econ eine Empfehlung für die Weiterentwicklung des BEK 2030, Umsetzungszeitraum 2022-2026 vorgelegt. Unter Einbeziehung dieser Empfehlung entwickelt nun SenUMVK eine Senatsvorlage, die bis Ende diesen Jahres verabschiedet werden soll.
Frau Zumbusch, Bereichsleiterin bei der Berliner Energieagentur stellt Ihnen die Studie und die Maßnahmenvorschläge vor und freut sich auf die Diskussion hierzu. Vorallem wird allem wird sie sich darauf konzentrieren, welche Rolle wir – die Eigenheimbesitzer in den Berliner Wohnsiedlungen – in dem Plan spielen.
Welche Forderungen und Verpflichtungen kommen auf uns zu?
Wie schafft der Senat Akzeptanz für die auf uns zukommenden Zumutungen?
Wie werden wir gefördert?
Wie wird der Senat die Hemmnisse abbauen, die uns bei der Umsetzung behindern?
Kann man das nicht einfach aussitzen und den Erben überlassen?
Ist sich der Senat über die Kosten und die Schwierigkeiten bewusst?
Werden wir unterstützt?
Die Klimakrise erzwingt grundlegende Veränderungen – Stoff genug für eine interessante Diskussion, für die Zeit eingeplant ist.